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   BSG, 24.01.2018 - B 14 AS 374/17 B   

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https://dejure.org/2018,3078
BSG, 24.01.2018 - B 14 AS 374/17 B (https://dejure.org/2018,3078)
BSG, Entscheidung vom 24.01.2018 - B 14 AS 374/17 B (https://dejure.org/2018,3078)
BSG, Entscheidung vom 24. Januar 2018 - B 14 AS 374/17 B (https://dejure.org/2018,3078)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 24.01.2018 - B 14 AS 374/17 B
    anhand von willkürlich vorgenommenen Sonderauswertungen ermittelte Höhe der Bedarfe im Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende als Ausgangswert für die Anpassung des Regelsatzes ab dem 01.01.2016 unter Ignorierung der Neu-Ermittlungspflicht der Regelbedarfe gemäß § 28 SGB XII (a.F. u. n.F.) insoweit mit Art. 1 Abs. 1 u. 3 (Würde des Menschen, Grundrechtsbindung staatlicher Gewalt; jedes Gericht hat die Grundrechte zu beachten) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 u. 2 (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben) i.V.m. Art. 3 Abs. 1 u. 3 (Willkürverbot und Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit) i.V.m. Art. 11 Abs. 1 u. 2 (Freizügigkeit) i.V.m. Art. 20 Abs. 1 u. 3 (Sozialstaatsgebot und Rechtsstaatsprinzip) und dem sich daraus ergebenden Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar, als dass die Bundesregierung es mutwillig und eigenmächtig versäumt bzw. unterlassen hat, durch Ignorieren und Missachten entgegen den Vorgaben des BVerfG in seinem Urteil v. 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 - Rn. (1-220) und Beschluss v. 23.07.2014 - 1 BvL 10/12 - Rn. (1-149) zum 01.01.2016 durch Abgleich mit den realen Preisen am freien Markt die grundgesetzlich garantierte Erfüllung der damals gegenwärtigen alltäglichen, existentiell notwendigen Grundbedarfe für den Lebensunterhalt und im Rahmen zur Gewährung der physischen und soziokulturellen Seite des Existenzminimums die Voraussetzungen für notwendige und menschenwürdige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben 'zeitnah' und 'zu jeder Zeit' menschenwürdig, insbes.
  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 24.01.2018 - B 14 AS 374/17 B
    anhand von willkürlich vorgenommenen Sonderauswertungen ermittelte Höhe der Bedarfe im Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende als Ausgangswert für die Anpassung des Regelsatzes ab dem 01.01.2016 unter Ignorierung der Neu-Ermittlungspflicht der Regelbedarfe gemäß § 28 SGB XII (a.F. u. n.F.) insoweit mit Art. 1 Abs. 1 u. 3 (Würde des Menschen, Grundrechtsbindung staatlicher Gewalt; jedes Gericht hat die Grundrechte zu beachten) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 u. 2 (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben) i.V.m. Art. 3 Abs. 1 u. 3 (Willkürverbot und Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit) i.V.m. Art. 11 Abs. 1 u. 2 (Freizügigkeit) i.V.m. Art. 20 Abs. 1 u. 3 (Sozialstaatsgebot und Rechtsstaatsprinzip) und dem sich daraus ergebenden Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar, als dass die Bundesregierung es mutwillig und eigenmächtig versäumt bzw. unterlassen hat, durch Ignorieren und Missachten entgegen den Vorgaben des BVerfG in seinem Urteil v. 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 - Rn. (1-220) und Beschluss v. 23.07.2014 - 1 BvL 10/12 - Rn. (1-149) zum 01.01.2016 durch Abgleich mit den realen Preisen am freien Markt die grundgesetzlich garantierte Erfüllung der damals gegenwärtigen alltäglichen, existentiell notwendigen Grundbedarfe für den Lebensunterhalt und im Rahmen zur Gewährung der physischen und soziokulturellen Seite des Existenzminimums die Voraussetzungen für notwendige und menschenwürdige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben 'zeitnah' und 'zu jeder Zeit' menschenwürdig, insbes.
  • BSG, 19.05.2022 - B 8 SO 1/21 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - einmaliger

    Weder an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistung für sich genommen, die hier für das Jahr 2015 auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008 bzw im Zeitpunkt der Selbstbeschaffung der Waschmaschine im Frühjahr 2018 auf der EVS 2013 beruht, noch an der Verfassungsmäßigkeit des dargestellten Konzepts, eine ggf auftretende Unterdeckung wegen der Ersatzbeschaffung von Wohnungsausstattung einschließlich der Haushaltsgeräte (nur) durch die Gewährung eines Darlehens zu kompensieren, hat der Senat Zweifel (vgl zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe, Bemessung und Fortschreibung <§ 28a SGB XII> des Regelsatzes nach 2010 BVerfG vom 23.7.2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 - BVerfGE 137, 34 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 20; für die Jahre 2014, 2015 und 2016 vgl BSG vom 8.4.2019 - B 8 SO 42/17 BH - RdNr 6 mwN; zur Fortschreibung der Regelsätze nach 2016 vgl BSG vom 24.1.2018 - B 14 AS 374/17 B; BSG vom 1.9.2021 - B 8 SO 24/21 BH) .
  • BSG, 08.10.2020 - B 8 SO 12/20 BH

    Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

    Es ist nicht erkennbar, dass ein Prozessbevollmächtigter im Rahmen des vorliegenden Verfahrens aus dem zum Ausdruck gebrachten Begehren des Klägers eine Rechtsfrage formulieren könnte, die zur Zulassung der Revision führen könnte (vgl zur Fortschreibung der Regelsätze nach 2016 auch BSG vom 24.1.2018 - B 14 AS 374/17 B; für das Jahr 2017 vgl Senatsbeschluss vom 7.4.2020 - B 8 SO 7/20 B; zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Regelsatzes im davor liegenden Zeitraum für die Jahre 2014 bis 2016 vgl Senatsbeschluss vom 8.4.2019 - B 8 SO 42/17 BH - juris RdNr 6) .
  • BSG, 07.04.2020 - B 8 SO 7/20 B

    Höhe von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem

    Es ist nicht erkennbar, dass ein Prozessbevollmächtigter im Rahmen des vorliegenden Verfahrens aus dem zum Ausdruck gebrachten Begehren der Klägerin eine Rechtsfrage formulieren könnte, die zur Zulassung der Revision führen könnte (vgl zur Fortschreibung der Regelsätze nach 2016 auch BSG vom 24.1.2018 - B 14 AS 374/17 B; zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Regelsatzes im davor liegenden Zeitraum für die Jahre 2014, 2015 und 2016 vgl BSG vom 8.4.2019 - B 8 SO 42/17 BH - juris RdNr 6; für den Zeitraum vom 1.2.2018 bis 31.1.2019 vgl BSG vom 30.4.2019 - B 8 SO 23/19 B - RdNr 5) .
  • BSG, 01.09.2021 - B 8 SO 24/21 BH

    Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ; Grundsatzrüge im

    Es ist nicht erkennbar, dass ein Prozessbevollmächtigter im Rahmen des vorliegenden Verfahrens aus dem zum Ausdruck gebrachten Begehren der Klägerin eine Rechtsfrage formulieren könnte, die zur Zulassung der Revision führen könnte (vgl zur Fortschreibung der Regelsätze nach 2016 auch BSG vom 24.1.2018 - B 14 AS 374/17 B; zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Regelsatzes für die Jahre 2014, 2015 und 2016 vgl BSG vom 8.4.2019 - B 8 SO 42/17 BH - juris RdNr 6; für den Zeitraum vom 1.2.2018 bis 31.1.2019 vgl BSG vom 30.4.2019 - B 8 SO 23/19 B - RdNr 5) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2019 - L 13 AS 102/18
    Insbesondere ist eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht ersichtlich (vgl. den die Regelbedarfe ab dem 1. Januar 2016 betreffenden Beschluss des BSG vom 24. Januar 2018 - B 14 AS 374/17 B - juris Rn. 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2020 - L 13 AS 45/19
    Insbesondere ist eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht ersichtlich (vgl. den die Regelbedarfe ab dem 1. Januar 2016 betreffenden Beschluss des BSG vom 24. Januar 2018 - B 14 AS 374/17 B - juris Rn. 4).
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